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Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützung beim Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.

Wir übernehmen den Papierkram

Wir überführen Ihre Daueraufträge

Wir schließen Ihr altes Konto

So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe

Ihre Bremische Volksbank Weser-Wümme eG übernimmt den Papierkram für Sie. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer alten Bank auf, wenn Sie „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ wünschen. Daueraufträge Ihres bisherigen Kontos bei Ihrer alten Bank richten wir auf Ihrem neuen Konto bei Ihrer Bremische Volksbank Weser-Wümme eG neu ein.

Die Bremische Volksbank Weser-Wümme eG ist Ihre Ansprechpartnerin

Hauptansprechpartnerin für einen gesetzlichen Wechsel Ihres Girokontos ist immer Ihre Bremische Volksbank Weser-Wümme eG als empfangende bzw. neue Bank, zu der Sie Ihre Kontoverbindung wechseln möchten.

Kontowechselermächtigung absenden

Ihre Bremische Volksbank Weser-Wümme eG übermittelt Ihre Kontenwechselermächtigung (siehe PDF „Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe“) an die übertragende Bank, also an Ihre alte Bank.

Übermittlung von Informationen Ihrer alten Bank

Ihre alte Bank übermittelt uns – Ihrer Weisung entsprechend – nach Erhalt der Kontenwechselermächtigung Informationen zu Ihrem alten Konto. Außerdem wird das alte Konto Ihren Vorgaben entsprechend geschlossen.

Abschluss des Kontowechsels

Ihre Bremische Volksbank Weser-Wümme eG als empfangende bzw. als Ihre neue Bank schließt nach Erhalt der Informationen von Ihrer alten Bank den Kontowechsel ab und nimmt weitere Unterstützungsleistungen vor, wenn Sie das wünschen.

Kundeninformationsblatt (108 KB)
Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontenwechselhilfe – mit Ombudsmannverfahren
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Kundeninformationsblatt (108 KB)
Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontenwechselhilfe
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Kontowechselermächtigung (212 KB)
Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
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Illustration: Person mit riesengroßem Briefumschlag in den Händen

Haben Sie noch Fragen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe?

Wenn Sie noch Fragen haben oder den gesetzlichen Kontenwechsel in Anspruch nehmen möchten, dann helfen wir Ihnen gern weiter. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihren Kontowechsel zur Bremische Volksbank Weser-Wümme eG.

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