Für junge Menschen: Gratis bis zum 23. Geburtstag, danach mit Nachweisvorlage für Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Leistungen dem Alter angepasst
Guthabenverzinsung bis 2.000 EUR
Das kann das JungesKonto
Bargeldlos und kontaktlos bezahlen
Mit der girocard (Debitkarte) oder der BasicCard (Debitkarte) bezahlst du Einkäufe schnell und einfach ohne Bargeld, auch kontaktlos.
Mit dem Smartphone bezahlen
Bequem an der Kasse ohne Karte oder Bargeld bezahlen geht ganz leicht: Halte einfach das Smartphone mit der digitalen Karte an das Kassenterminal – fertig.
Banking voll digital
Deinen Kontostand prüfen, Geld überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten geht ganz einfach per OnlineBanking. Und mit der BankingApp ist Banking ganz bequem immer und überall möglich.
Bargeld abheben
Mit deiner girocard hebst du an rund 14.700 Geldautomaten bundesweit bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos Bargeld ab. Mit der BasicCard von Mastercard oder Visa erhältst du sogar weltweit an rund zwei Millionen Geldautomaten Bargeld.
Das kostet das JungesKonto
JungesKonto | |
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Kontoführung | |
Kontoführung monatlich | Gratis bis zum 23. Geburtstag, danach mit Nachweisvorlage für Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres |
Guthabenverzinsung | 0,50 % p.a. bis 2.000 EUR |
Services vor Ort | |
Bargeldein- bzw. Bargeldauszahlung am Schalter | 0,00 € |
Bargeldeinzahlung am Geldautomaten | 0,00 € |
Bargeldauszahlung am Geldautomaten | 0,00 € |
Digitale Services | |
OnlineBanking | kostenlos |
BankingApp | kostenlos |
TAN-Verfahren VR SecureGo plus | kostenlos |
Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bremische Volksbank Weser-Wümme eG.
Hinweis: Sobald das 23. Lebensjahr vollendet wurde und danach keine Ausbildung oder ein Studium (längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich) nachgewiesen werden kann, erfolgt ein automatischer Wechsel des JungesKonto in unser Kontomodell VR-MOIN Basis-/Digital- und Zahlungspaket.
Kontoeröffnung für Minderjährige
Voraussetzung bei Minderjährigen ist natürlich, dass die Erziehungsberechtigten das Kontoeröffnungsformular und die Zustimmungserklärung zur Kontoeröffnung unterschreiben. Mit dem 18. Geburtsjahr und der Volljährigkeit ist dies nicht mehr erforderlich.
Die Kontoführung ist grundsätzlich auch im Internet möglich. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nötig.
Wichtig! Das JungesKonto wird bei Minderjährigen und Schülern ausschließlich auf Guthabenbasis geführt: Überziehungen sind bei unserem Schülerkonto selbstverständlich nicht möglich.
FAQ zum JungesKonto
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