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Legal Entity Identifier (LEI)

Meldepflichtige Wertpapiertransaktionen nach MiFID II

Mit der Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie, bekannt als MiFID II, reagiert der europäische Gesetzgeber auf bestimmte Ursachen der seit 2007 andauernden Finanzkrise. Mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten und strengere Verfahrensregeln sollen Anleger und Staatshaushalte künftig besser vor Verwerfungen schützen, die derartige Krisen nach sich ziehen.

LEI-Code für juristische Personen sowie Firmenkunden

Seit dem 03.01.2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere unserer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde zu melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden mittels einheitlicher Identifikationsnummer. Im Fall von juristischen Personen bzw. Firmenkunden ist es der Legal Entity Identifier (LEI-Code). Hierbei handelt es sich um eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung. Die Gesetzgebung schreibt eindeutig vor, dass ohne den LEI-Code keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden dürfen.

Das ist zu tun

Der LEI-Code kann bei den offiziellen Vergabestellen beantragt werden. In Deutschland sind
dies z.B.

Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden sie unter auf der Website der GLEIF.

Wir empfehlen Ihnen den Service des Bundesanzeiger Verlags, da diesem bereits viele
öffentlich zugänglichen Informationen (z. B. Jahresabschlüsse, Handelsregisternummern)
vorliegen und somit ein geringerer Informationsbedarf für Sie besteht.